1.    Jeder Schütze ist verpflichtet, vor Nutzung des Parcours die entsprechende Gebühr zu entrichten (siehe Aushang).

2.    Mit der Bezahlung werden die Sicherheits- und Parcoursregeln  vollinhaltlich anerkannt.

3.    Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst. Jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass die Schusslinie und der Raum dahinter frei sind und weder Mensch noch Tier gefährdet ist.

4.    Minderjährigen ist die Benutzung des Parcours nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet, dieser haftet für den Minderjährigen.

5.    Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr, Wege sind nicht abgesichert. Festes Schuhwerk ist auf dem Gelände erforderlich.

6.    Der Parcours darf nur in der Reihenfolge der Scheibennummerierung begangen werden – keinesfalls rückwärts. Der Weg ist ausreichend gekennzeichnet.

7.    Es darf nur auf die aufgestellten Ziele geschossen werden und ausschließlich aus der Richtung der dafür vorgesehenen Abschusspflöcke. Weitere Personen haben sich hinter dem Schützen aufzuhalten.

8.    Beim Pfeilesuchen muss das Ziel durch ein Gruppenmitglied, einen Bogen oder ein Kleidungsstück abgesichert werden.

9.    Verunreinigungen sind zu unterlassen. Müll in jeglicher Form sowie Pfeilbruch bitte nicht auf dem Parcours zurücklassen.

10.     Eine Nichteinhaltung der Parcoursregeln hat den Entzug der Schiessberechtigung sowie den Verweis vom Parcoursgelände zur Folge.

11.     Parcoursbetreiber und Grundstücksbesitzer übernehmen keinerlei Haftung für ev. Personen- oder Sachschäden, die sich auf dem Gelände ereignen. Keine Haftung bei Schäden durch höhere Gewalt.

 

Mit der Einhaltung der Parcoursregeln trägt jeder einzelne dazu bei, dass wir diesen schönen Sport noch lange Zeit ausüben können.

 

In diesem Sinne viel Spaß und „Alle ins Kill“

 

Die Parcoursbetreiber

Aktualisiert ( Mittwoch, 22. Juli 2009 um 20:26 Uhr )